Ferienwohnung für 6 Personen (60 m²) in Lichtenhain
- Nr. 19386737
Beschreibung
Beschreibung der Unterkunft
Kurzbeschreibung:Neu, hochwertige Ausstattung. Hell, gemütlich und sauber bis 6 Personen. Mit Panoramablick auf die Schrammsteine, direkt an den Wanderwegen im Nationalpark Sächsische Schweiz gelegen. Ruhe & Erholung Familienfreundlich, barrierfrei, Nichtraucher, Senior
Lagebeschreibung:
Am Rand vom Nationalpark. Beim Wandern in der Sächsischen Schweiz erklimmen Sie einige der schönsten Gipfel Deutschlands. Ob Sie eine bergsteigerische Herausforderung suchen oder Sie sich auf eine Genusswanderung begeben möchten –Das Elbsandsteingebirge ist eines der spektakulärsten Wandergebiete Europas. Etwa 1200 Kilometer markierter Wanderwege führen durch üppig grüne Wälder und mystische Täler, über luftige Höhen und vorbei an bizarren Felsformationen zu immer neuen, atemberaubenden Panoramen.
Ausstattungen:
Unsere neue, helle im Erdgeschoss liegende Ferienwohnung in Lichtenhain bestehend aus 2 Schlafzimmern. Ein großes Schlafzimmer mit Doppelbett & Doppelstockbett für 4 Personen sowie einem großen Schrank. Ein weiteres separates Schlafzimmer mit Doppelbett und Schrank steht Ihnen für zwei Personen zur Verfügung.
Eine hochwertige voll eingerichtete Wohn - Küche die komplett ausgestattet ist mit (4-Zonen Kochfeld, Backofen, Spülmaschine, Kühl-Gefrierkombination, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Eierkocher, Handmixer) Das Wohn- und Esszimmer ist mit einer gemütlichen Couch einem Essplatz für 6 Personen, einem Flachbild-Fernseher ausgestattet. Internet ist ebenfalls vorhanden.Das Bad, WC ist mit begehbarer Dusche ausgestattet.
Außenbereich:
Ein großer Garten zum Grillen oder als Liegewiese ist nutzbar. Ein Parkplatz steht Ihnen natürlich kostenfrei vor der Haustür zur Verfügung. Von unserer ruhig, gelegenen Ferienwohnung sind Ausflüge ins Kirnitzschtal, zum Lichtenhainer Wasserfall oder zum Kuhstall nur ein paar wenige Möglichkeiten um keine Langeweile aufkommen zu lassen. Die Landeshauptstadt Dresden ist auch einen Besuch wert. Kultur kann man ganz verschieden interpretieren und definieren. Man kann aber auch einfach sagen: Dresden. So überwältigend ist die Fülle und Pracht herausragender Kulturgüter, dass der Besucher nur atemlos staunen kann über die Frauenkirche, Zwinger, Fürstenzug, Semperoper , Theater, Museen(Grünes Gewölbe, Gemäldegalerie Alte Meister, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Porzellansammlung, Deutsches Hygiene-Museum, Militärhistorisches Museum der Bundeswehr und viele mehr und viele Schlösser wie Schloss Pillnitz.
Besonderes:
Eine Tischtennisplatte, Trampolin laden zu Spiel und Spaß ein. Die Ferienwohnung befindet sich in idyllischer Umgebung mit Gondelteich und bietet beste Voraussetzungen für einen entspannten Urlaub im Nationalpark.
Sächsische Schweiz.
Nur 8 km von Lichtenhain liegt Tschechien und 50km Prag. Dort können Sie günstig einkaufen, speisen und Erotik genießen
Allgemeine Informationen:
Anreise ab 14:00 Uhr
Abreise bis 10:00 Uhr
Im Ort befinden sich drei Gaststätten - eine sogar mit Bowlingbahn. Sowie ein kleiner Laden.
Unser Preis (inkl. Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Parkplatz)
Zuzüglich: Kurtaxe
Zusätzliche Preisinfos:
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über
die Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres 2.
Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten
3.
Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
4.
die Begleitperson eines Schwerbeschädigten mit einer nachgewiesenen
Behinderung, soweit der Schwerbeschädigte gemäß Schwerbehindertenausweis
auf diese Person angewiesen ist
5. ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen
6. Kinder von Familien ab dem 3. Kind,
wenn für zwei Kinder Kurtaxe entrichtet
§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Sonstiges
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz überdie Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
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4.
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§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.
Ihr Urlaubsort
Unsere Reiseschutzengel für Sie
BestFewo Reiserücktritt
Der bestfewo-Exklusiv-Schutz kostet für für Ihre Ferienunterkunft ab {{ placeholder }} - alle Mitreisenden in Ihrem Feriendomizil sind mitversichert!
- Reise-Rücktrittsversicherung
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
- Reise-Haftpflichtversicherung
- Notfall-Versicherung
- Autoreiseschutzbrief-Versicherung
bestfewo-Exklusivschutz für ausländische Gäste
Der bestfewo-Exklusivschutz für ausländische Gäste kostet für für Ihre Ferienunterkunft ab {{ placeholder }} - alle Mitreisenden in Ihrem Feriendomizil sind mitversichert!
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Wie und wo Sie den Service buchen
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Wählen Sie eine Ferienunterkunft
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Buchen und fertig!
Im Anschluss an die Buchung erhalten Sie alle relevanten Informationen und Dokumente.
Stornierungsbedingungen
- Buchung bestätigt
- 100 % Erstattung
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- 30 Tage vor Anreise
- 70% Stornogebühr
- 14 Tage vor Anreise
- 90% Stornogebühr
- Checkin
Kostenlose Stornierung bis 45 Tage vor Anreise
Kann ich Unterkünfte auch telefonisch buchen?
Wir nehmen Ihre Buchungswünsche gerne telefonisch entgegen und nehmen die Buchung gemeinsam mit Ihnen vor.
Unser Buchungsservice ist täglich für Sie da
Mo-Fr 9-21 Uhr und Sa-So 10-18 Uhr
Buchungshotline: +49 (0)331 585 65 333
Reisezeitraum: Was bedeuten die grünen Punkte im Kalender?
Wenn wir zu einem Datum einen Grünen Punkt setzen, handelt es sich um einen möglichen Anreisetag.
Das bedeutet umgekehrt, dass Daten ohne Grünen Punkt nicht als Anreisetage ausgewählt werden können.
Warum kann ich im Kalender keinen Reisezeitraum auswählen?
Reisezeiträume können dann ausgewählt werden, wenn unsere Gastgeber die Preise und Verfügbarkeiten ihrer Ferienunterkunft gepflegt haben.
Sind die Angaben nicht gepflegt, kann im Kalender kein Reisezeitraum ausgewählt werden.
Bitte teilen Sie uns mit, für welche Unterkunft und für welchen Zeitraum Sie sich interessieren. Wir nehmen Kontakt zu unserem Gastgeber/Vermieter mit der Bitte um Kalenderaktualisierung auf.
Warum kann ich mein gewünschtes Abreisedatum nicht eingeben?
Einige Gastgeber tragen einen Mindestaufenthalt für ihre Ferienunterkunft ein.
Unterschreitet Ihr Reisezeitraum den Mindestaufenthalt, lässt sich das Abreisedatum nicht auswählen.
Doch keine Sorge: Wir teilen Ihnen im Fall der Fälle in der Auswahl des Reisezeitraums den jeweiligen Mindestaufenthalt mit.
Warum kann ich keine weiteren Reiseteilnehmer hinzufügen?
Lassen sich keine weiteren Reiseteilnehmer (Erwachsene oder Kinder) hinzufügen, ist in der Auswahl bereits die maximale Anzahl der möglichen Mitreisenden erreicht.
Ich finde nicht alle benötigten Informationen zu einer Unterkunft
Da die große Mehrheit unserer Gastgeber bemüht ist, Ihnen als Gast möglichst umfangreiche Informationen zu geben, ist es wichtig, dass Sie die Unterkunftbeschreibung aufmerksam lesen. Die meisten Fragen unserer Urlauber beantwortet der engagierte Gastgeber nämlich selbst. Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen alle Informationen, die wir auch haben. Wir beziehen die Informationen und Bilder von den Gastgebern der Unterkunft und haben keine einzige „geheime“ Information.
Sollten dennoch Fragen offen sein, dann sorgen wir dafür, dass Sie zügig Antworten erhalten.
Wählen Sie zuerst die Kategorie, auf die sich Ihre Frage bezieht. So landet Ihre Frage bei den Ferien-Domizil-Experten, die sich bezüglich Ihres Anliegens am besten auskennen.
Tipp: Sie haben Fragen zu unterschiedlichen Themen? Dann wählen Sie einfach mehrere Kategorien aus.
Je ausführlicher Sie Ihren Informationsbedarf beschreiben, desto passender die Antworten, die Sie auf Ihre Fragen erhalten.
Darf mein Hund mit ins Feriendomizil?
Steht das „Haustiere willkommen-Symbol“ auf dem Exposé einer Ferienunterkunft, ist Ihr Hund willkommen.
Doch es gibt auch Unterkünfte ohne das Symbol, in denen Ihr geliebter Vierbeiner sehr gerne gesehen ist. Dass auf diesen Unterkünften das Symbol nicht angezeigt wird, liegt daran, dass sie so viele besondere Merkmale haben, sodass es gar nicht genug Platz gibt, sie alle zu zeigen.
Detaillierte Angaben zum Urlaub mit Hund finden Sie zusätzlich in der Beschreibung der Unterkunft und beim Klick auf „Alle Ausstattungen“ im Exposé.
Wie viele Hunde in Ihrer Traumunterkunft erwünscht sind, lesen Sie in der Beschreibung der Unterkunft. Bitte klappen Sie diese dazu mit Klick auf „Weiterlesen >“ ganz auf.
Da die große Mehrheit unserer Gastgeber bemüht ist, Ihnen als Gast möglichst umfangreiche Informationen zu geben, ist es wichtig, dass Sie die Unterkunftbeschreibung aufmerksam lesen. Die meisten Fragen unserer Urlauber beantwortet der engagierte Gastgeber nämlich selbst.
Sind mehrere Hunde erwünscht, so können Sie diese in der Regel auf der Buchungsseite hinzubuchen. Oder es ist ein ganzes Paket für mehrere Hunde (wie z. B. im Exposé beschrieben), buchbar.
Sie haben eine hundefreundliche Unterkunft gefunden und kann den Hund nicht hinzubuchen?
Dann liegt Ihre gewählte Unterkunft in einem Ferienpark. Um allen Gästen gerecht zu werden, sind nicht in allen Unterkünften eines Unterkunft-Typen Hunde gestattet.
Ob das Kontingent an hundefreundlichen Unterkünften frei ist, sehen Sie im Exposé beim Klick auf "Jetzt buchen". Können Sie dort „Hund“ auswählen und hinzubuchen, so ist das Kontingent verfügbar. Kann die Anzahl der Hunde nicht ausgewählt werden, kann der Hund nicht hinzugebucht werden.
Dann ist das Kontingent an hundefreundlichen Unterkünften bereits ausgebucht.
Wichtig: Der Hund kann dann nicht nachgebucht werden.
Sie haben weitere Fragen zum Urlaub mit Ihrem "Freund auf vier Pfoten" in Ihrer Wunschunterkunft? Wir helfen Ihnen gerne weiter und nehmen Kontakt zum Gastgeber auf.
Lässt sich die Kartensuche ein- und ausschalten?
Die Kartensuche lässt sich nicht ein- und ausschalten.
Wie funktioniert die bestfewo-Kartensuche?
Die Karte ist mit ihren drei Hauptfunktionen kinderleicht zu bedienen
1. Mit dem senkrechten Plus und Minus links oben vergrößern oder verkleinern Sie den Bildausschnitt. Ein Klick auf das Minus-Zeichen verkleinert, ein Klick auf das Plus-Zeichen vergrößert den Kartenausschnitt.
2. Mit „Ergebnisse aktualisieren“ rechts oben auf der Karte wählen Sie, ob sich die Ergebnisse in der Karte beim Hoch- und Runterbewegen der Ergebnisliste mit aktualisieren oder nicht.
Steht der Regler auf Grün, aktualisiert sich die Karte entsprechend der angezeigten Unterkünfte auf der Ergebnisliste. Steht er auf Grau, aktualisiert sich die Karte nicht beim Bewegen der Ergebnisliste.
3. Bewegen Sie Ihren Cursor in der Ergebnisliste über eine Unterkunft, wird diese in der Karte grün hervorgehoben. So wissen Sie immer zugleich, wo Ihre Ferienunterkunft liegt und wie viel Sie gemäß Ihrer gewählten Reisezeit kosten.
Alle Unterkünfte auf der Karte werden mit den echten Preisen dargestellt. Klicken Sie auf ein solches „Preisschild“, erscheint ein Mini-Exposé der angeklickten Unterkunft. Sie können die Unterkunft durch Klick auf das Herz auf Ihren Merkzettel setzen oder durch Klick auf irgendeine andere beliebige Stelle auf das Vollexposé der Unterkunft kommen.
Sie haben weitere Fragen zur Kartensuche? Bei den beschriebenen Funktionen auf der Karte hat sich ein Fehler eingeschlichen? Dann freuen wir uns über die Gelegenheit, an der Funktionalität zu arbeiten und sie für unsere Gäste zu verbessern.
Danke, dass Sie uns mit Ihren Informationen helfen, bestfewo zuverlässig und stetig zu verbessern.
Was passiert nach der direkten Online-Buchung?
Nach Ihrer verbindlichen Buchung senden wir Ihnen die Auftragsbestätigung von bestfewo per E-Mail zu.
In der bestfewo-Auftragsbestätigung sehen Sie Ihre Buchungsdetails, die wir Ihnen bereits vor Ihrer verbindlichen Buchung auf der Buchungsseite angezeigt haben.
In Ihrer Auftragsbestätigung von bestfewo finden Sie noch keine Angaben zu Check-in- oder Checkout-Zeiten.
Unmittelbar nach Ihrer Buchung (spätestens jedoch nach 48 Stunden) erhalten Sie eine separate Buchungsbestätigung direkt vom Anbieter Ihrer gebuchten Ferienunterkunft.
In dieser sind Ihre Reiseunterlagen wie z. B. Angaben zu Check-in- oder Checkout-Zeiten, Kontaktdaten Ihres Gastgebers und weitere Zahlungsinformationen erhalten.
Wie kann ich meine Buchung bezahlen?
Je nach Anbieter sind unterschiedliche Zahlungsarten möglich:
- Überweisung
- Kreditkarte
- PayPal
- Lastschriftverfahren
Wir teilen Ihnen im Exposé unter „Zahlungs- und Stornierungsbedingungen“ mit, welche Bezahlmethoden Ihnen Ihr Vertragspartner/Anbieter zur Verfügung stellt.
Zusätzlich sehen Sie auf der Buchungsseite unter „Bezahlmethode“, wie Sie Ihre Buchung bezahlen. Werden Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten angeboten, wählen Sie hier die für Sie passende aus.
bestfewo hat weder Einfluss auf die Bezahlmethoden der Anbieter noch Einsicht in die Zahlungsvorgänge.
Stimmen Sie bitte nie zu, eine Unterkunft per Geldsendung oder Bargeldtransfer (z. B. mit Western Union) zu bezahlen oder Geld per Post zu verschicken. Da diese Zahlungsmethoden nicht zurückverfolgt werden können, sind sie nicht vertrauenswürdig.
Stimmen Sie bitte nie zu, Ihre Buchung an eine andere als die von Ihrem Vertragspartner/Vermieter benannte Bankverbindung zu zahlen.
In den Reiseunterlagen Ihrer Buchungsbestätigung informiert Sie Ihr Vertragspartner/Vermieter rund um das Thema „Bezahlen“. So Sie nach Ihrer Buchung Fragen zu Ihrer Zahlung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner, der Ihnen von Ihrem Vertragspartner/Vermieter in der Buchungsbestätigung mitgeteilt wurde.
So Sie vor Buchung genaueres zum Thema „Bezahlmethoden“ von Ihrem Vertragspartner/Vermieter wissen möchten, sorgen wir dafür, dass Sie die Informationen bekommen. Bitte wählen Sie im Schnellkontakt-Formular das entsprechende Anliegen aus.
Hilfe-Center für unsere Gäste
Wir helfen Ihnen, Ihre Fragen zu bestfewo, Unterkünften oder Ihren Buchungen zu klären. Wir zeigen, wie Sie Buchungen oder Umbuchungen vornehmen, und erklären Ihnen, was nach Ihrer Buchung oder Umbuchung passiert.
Mit dabei: Viele Schnellkontakt-Formulare, maßgeschneidert auf Ihre speziellen Anliegen.
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Rund 125.000 deutsche Ferienunterkünfte und über 400.000 Ferienhäuser und Ferienwohnungen in ganz Europa.
Hochwertiges Angebot
Für das hochwertige Angebot und eine weitreichende Qualitätskontrolle sorgt die Kooperation mit Reiseexperten der regionalen und örtlichen Touristeninformationen.
Direkte Buchungsbestätigung
bestfewo bietet eine Echtzeit-Verfügbarkeitsabfrage und die direkte Online-Buchbarkeit der Unterkünfte.
Vertrauen von Anfang an
bestfewo ist enger Partner des Deutschen Tourismus Verbandes (DTV) und präsentiert als erster Anbieter die geprüften Unterkünfte.
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