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Sichern Sie sich ab - Die richtigen Versicherungen für Ihre Ferienunterkunft

Wie groß ist Ihr Bedürfnis nach Sicherheiten? Können Sie ruhig und gelassen bleiben, wenn Kinder vor Ihren neuen Panoramafenstern Fußball spielen? Einige Menschen wollen sich am liebsten gegen das Leben absichern. Andere sagen sich: Warum jahrelang in eine Versicherung einzahlen, ich warte lieber bis ein Schaden entstanden ist und begleiche ihn dann selbst.

Wie sieht Ihre finanzielle Lage aus? Könnten Sie einen Schaden sofort aus eigener Tasche bezahlen? Als Vermieter von Ferienimmobilien können Ihnen ganz schnell Schäden in fünf- oder sechsstelliger, sogar in Millionenhöhe entstehen. Wir empfehlen daher den Abschluss folgender Versicherungen:

Ein Muss in unseren Augen ist eine Hausratversicherung sowie eine Gebäudeversicherung. Das gilt für das private Haus ebenso wie für eine gewerblich genutzte Immobilie. Versichert sind Schäden, die durch Brand (Blitzschlag und Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch und Frost), Sturm und Hagel verursacht werden. Hier geht es also nicht bloß um eine zerbrochene Fensterscheibe. Im schlimmsten Fall müssen Sie Ihr Gebäude abreißen und neu errichten.

Daher empfehlen wir bei Ferienwohnungen die Gebäudeversicherung mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung zu ergänzen. Sie kommt für Schäden auf, die durch Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck oder andere Naturgewalten entstehen. Eingeschlossen sind neben Ihrer Ferienimmobilie alle angegebenen Nebengebäude wie Garage, Carport und Geräteschuppen auf dem Grundstück.

Selbst wenn Sie ein sehr umsichtiger Mensch sind: Vor Unglücken und Unfällen sind Sie nie gefeit. Wir raten daher zum Schutz vor Schadenersatzansprüchen der Mieter zu einer privaten Haftpflichtversicherung oder zu der gewerbliche Variante, einer Betriebshaftpflichtversicherung. Denn als Betreiber von Ferienimmobilien sind Sie gesetzlich zum Ersatz verpflichtet, wenn Mietern ein Schaden entsteht. Das kann sowohl ein Personen-, als auch ein Sach- oder ein Vermögensschaden sein. Ein Beispiel: Sie haben in Ihrer Ferienwohnung / Ihrem Ferienhaus eine Treppe aus Holz. Ein Gast weist Sie mehrfach daraufhin, dass sich eine Stufe gelockert hat. Sie vereinbaren mit dem Tischler einen Termin, doch bevor der anrücken kann, passiert es: Ihr Gast stürzt die Treppe hinunter und verletzt sich so sehr, dass er zum Arzt muss. Ein Personenschaden ist entstanden. Beim Sturz ging außerdem das Smartphone des Gastes kaputt – ein Sachschaden. Nun ist Ihr Gast ein hochrangiger Angestellter einer Firma. Aufgrund der Sturzverletzung kann er acht Wochen nicht arbeiten. Sein Arbeitgeber muss aber den Lohn fortzahlen. Er wendet sich an Sie und fordert Schadenersatz – ein Vermögensschaden.

Wer es ganz sicher will, der schließt noch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ab. Sie ist nicht zwingend notwendig, kann im Einzelfall jedoch sehr hilfreich sein.

Gut zu wissen
  • eine Hausrats- und Gebäudeversicherung wird dringend empfohlen
     
  • ergänzend eine erweiterte Elementarschadenversicherung
     
  • wir raten zu einer Haftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung
     
  • hilfreich ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick
Vermieter Hotline
Vermieter Hotline
+49 (0)331-585-65-320
vermieter@bestfewo.de

Haben Sie sich bei bestfewo angemeldet und ein passendes Produkt (Online-buchbare Objekte oder Anfrageobjekte) ausgewählt, dann ist dies verbindlich. Sie bekommen von uns einen direkten Zugang zu unserem Gastgeberbereich. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und geben Sie alle Daten zur Ihrer Ferienunterkunft an. Halten Sie dazu Fotos und auch Grundrisse bereit, die können Sie hier in Ihrem Gastgeberbereich hochladen. Ebenso finden Sie viel Platz, um Ihre Unterkunft ausführlich zu beschreiben.

 

Sobald Sie uns Ihre Informationen im Gastgeberzugang übermittelt haben, werden wir diese entsprechend prüfen und dann für den Vertrieb freigeben. Das dauert nicht sehr lange. Von der Prüfung Ihrer Angaben bis zu Freischaltung auf bestfewo vergehen in der Regel maximal drei Werktage.

Sie können Ihre Ferienunterkunft auf zwei verschiedene Arte vermarkten:

 

• Direkte Online-Buchung

• Anfrageobjekte

 

Wir empfehlen Ihnen die direkte Online-Buchung. Sie wird von den Gästen bevorzugt und garantiert Ihnen mehr Erfolg. Mit dem Klick auf „Buchung“ hat der Gast sofort die Sicherheit, dass es klappt mit seiner Wunschunterkunft. Das ist vor allem wichtig, wenn er kurzfristig bucht. Da will kein Urlauber mehr riskieren, dass er am Ende womöglich ohne Unterkunft in seiner Urlaubsregion dasteht.

Für Sie als Gastgeber hat die direkte Online-Buchung den Vorteil, dass Sie nicht erreichbar sein müssen, damit eine Buchung zustande kommt. Die Direktbuchung in das bestfewo-System ist verbindlich. Der Urlauber erhält sofort eine automatische Bestätigung.

Die zweite Variante sind die sogenannten Anfrageobjekte. Der Interessent für Ihre Ferienwohnung stellt per E-Mail eine unverbindliche Anfrage zu einem verfügbaren Zeitraum. Diese Anfrage beantworten Sie als Gastgeber bitte innerhalb von 24 Stunden. Auf diese Weise können Sie mögliche Gäste auch ablehnen. Nachteilig ist, dass Sie permanent erreichbar sein müssen, um auf eine Anfrage zeitnah reagieren zu können. Sonst springen Ihre Interessenten womöglich ab.

Haben Sie Ihrem Gast zugesagt, buchen Sie ihn selbst in Ihrem persönlichen Gastgeberbereich ein.

Die Online-Buchung:

Bucht der Urlauber Ihre Ferienwohnung / Ihr Ferienhaus über bestfewo, so ist diese Buchung verbindlich – für Sie und Ihren Gast. Unmittelbar nach der verbindlichen Online-Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit den Reisedaten sowie den Daten des Gastes: Seiner Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, usw. Sie können sich sofort mit ihm in Verbindung setzen, um Details der Anreise oder spezielle Wünsche während des Aufenthaltes zu klären. Für besondere Zielgruppen wie Allergiker ist dies sehr hilfreich.

Die Buchungsbestätigungen haben wir einheitlich gestaltet. Der Inhalt bleibt bis auf Kontaktdaten, Objekt, Zeitraum und Preis immer gleich. Mit dieser Bestätigung wird der Gast auch über Zahlungsmodalitäten und Stornogebühren informiert.

Ist bei uns eine Buchung eingegangen, teilen wir Ihnen das auf Wunsch auch sofort per SMS auf Ihrem Handy mit. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

 

Die Anfrage:

Vermarkten Sie Ihre Ferienunterkunft über Anfrage, erhalten Sie eine Information per E-Mail. Bitte prüfen Sie die Anfrage innerhalb der nachfolgenden 24 Stunden! Sagen Sie und der Gast der Buchung zu, tragen Sie Ihre Unterkunft im Gastgeberbereich bitte umgehend als gebucht ein. Die Buchung erfolgt kostenfrei, es fallen für Sie keinerlei Gebühren an.

Bei allen Buchungen ab 7 Tagen vor Reisebeginn erhalten Sie die Zahlung des Urlaubers per Überweisung.

War die Buchung kurzfristig, also weniger als 7 Tage vor Reisebeginn, dann kann Ihr Gast ausschließlich bei Ihnen vor Ort in bar bezahlen.

Sie können Ihre Anzeige jederzeit im Gastgeberbereich bearbeiten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Angaben immer aktuell halten. Damit beugen Sie falschen Erwartungen Ihrer Gäste vor und vermeiden Beschwerden und Ärger.

 

Ihre selbst veränderten Daten werden erneut von bestfewo auf Plausibilität geprüft. Dann geben wir sie zur Vermarktung frei. Auch bei Änderungen dauert es in der Regel drei Tage bis diese online sichtbar sind.

Das Leben hält sich nicht immer an unsere Pläne. So ärgerlich es ist: Stornierungen gehören bei der Vermietung von Ferienwohnungen dazu. Krankheit, Unfälle oder andere Ereignisse können Ihren Gast dazu bringen, die Buchung Ihrer Unterkunft wieder zurückzunehmen. Auch Ihnen kann etwas passieren, sodass Sie nicht in der Lage sind, Ihren Pflichten als Gastgeber nachzukommen. Da reicht ein Wasserrohrbruch in der Ferienwohnung.

 

In jedem Fall müssen Sie die Stornierung umgehend bestfewo mitteilen! Sie können eine Buchung, die über BestFewo erfolgt ist, nicht selbst im System stornieren.

 

Hat Ihr Gast storniert, gelten die in der Buchung vereinbarten Stornierungsregeln. Sie sind Bestandteil des Unterkunft-Vertrages mit Ihnen. Sobald wir von einer Stornierung erfahren, in der Regel durch den Urlauber, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

 

Wir geben den betreffenden Zeitraum so schnell wie möglich wieder frei, damit andere Urlauber Ihre Unterkunft buchen können.

 

Müssen Sie als Gastgeber einmal stornieren, teilen Sie uns bitte den Grund dafür mit.

Ihr Frage kann hier nicht beantwortet werden? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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